In der Öffentlichen Bibliothek Waldhausen werden Bücher, Zeitschriften, Hörbücher, Tonies und Spiele zum Verleih angeboten. Die Medien stehen allen Benutzerinnen und Benutzern unter Beachtung der Benutzer- und Gebührenordnung zur Verfügung.
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Bibliotheksbetriebs werden die Benutzer/innen gebeten, die Bestimmungen der Benutzerordnung zur Kenntnis zu nehmen. Diese orientiert sich an den geltenden Richtlinien für öffentliche Bibliotheken in Österreich.
Einschreibung
Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich. Jede/r Benutzer/in nimmt durch die Unterschrift die Benutzerordnung zur Kenntnis und erklärt sich mit der Erfassung persönlicher Daten im Bibliotheksprogramm einverstanden. Dieser Vorgang entspricht den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Jede/r Benutzer/in erhält eine Lesernummer. Es wird ersucht, Namens- und Adressänderungen bekanntzugeben.
Entlehnungen
Alle Medien können für die Dauer von 3 Wochen entlehnt werden. Wir ersuchen um eine sorgfältige und schonende Behandlung. Für überzogene Rückgabefristen verrechnen wir eine Überziehungsgebühr.
Die gewünschten Medien können kostenfrei im Bibliotheksprogramm reserviert werden.
Die entlehnten Medien sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt, das Kopieren ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet, ebenso die Verwendung zu öffentlichen Auftritten. Jede/r Benutzer/in nimmt diese Einschränkung zur Kenntnis und haftet bei Verstößen persönlich.
Die Bibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien. Für eventuelle Schäden an Geräten oder Datenträgern der Benutzer/innen, die durch die Nutzung der Medien entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Entlehngebühren
Art und Höhe der Entlehngebühren sowie allfällige Überziehungsgebühren sind in der Gebührenordnung aufgelistet. Die Entrichtung der Gebühren erfolgt beim Verleih der Medien.
Eine Jahreskarte gilt ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang. In diesem Zeitraum können beliebig viele Medien ausgeliehen werden. Wird jedoch ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, wird bei der Rückgabe eine Überziehungsgebühr eingehoben.
Allgemeines
Alle Bibliotheksbenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust von Medien verpflichtet sich der/die Benutzer/in für den entstandenen Schaden aufzukommen. Die Art und Höhe des Ersatzes wird von der Bibliotheksmitarbeiterin festgelegt.
Spiele sind vor ihrer Rückgabe auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Ein Spiel gilt als kontrolliert, wenn eine Unterschrift abgegeben wurde. Für fehelnde Spielteile wird ein Kostenersatz verlangt.
Kleinkinder sind während des Aufenthalts in der Bibliothek von einer Begleitperson zu beaufsichtigen.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.